Posts Tagged ‘ALG II’

Wenn es schon keine Jobs im Bauhandwerk gibt….

14. Februar 2012

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…..in die Menschen vermittelt werden können, dann eben auf andere Art mit dem Arbeitsgerät vertraut werden.

Trommeln auf Mörtelkübeln.

Trommeln befreit und kann die Kommunikation stärken. In der Limburger Kreismusikschule werden junge Erwerbslose dazu angeleitet……………

……bevor sie noch auf andere Ideen kommen ?

Allerdings wenigstens eine Möglichkeit für unter 18-jährige in den Genuss kultureller Angebote zu kommen. Denn von Leistungen zur Teilhabe (das berüchtigte v.d.Leyen´sche Bildungspäckelchen als Legitimation für den Regelsatzklau an Kindern) sind sie nach SGB II § 28 (7) ausgeschlossen.

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Und auch anderswo fließen Gelder

…………..wenn auch mit reduzierter Trägerpauschale für die Maßnahmeträger…….

Für den Stromspar-Check

http://www.stromspar-check.de

gibt es Gelder u.a. aus dem europäischen Sozialfonds.

Energiesparberatung für alle, eine gute Sache.

Wenn der Regelsatz schon kaum zum Überleben reicht muss der stromfressende Kühlschrank bleiben und der Tip aus dem Projekt

“Mehr Auskommen mit weniger Einkommen” immer noch aktuell:

“Hohlräume stopfen

Zeitschriften oder Styroporblöcke in ungenutztem Eisschrankraum verhindern, dass bei jedem öffnen zu viel kalte Luft entweicht.”

Quelle: Seite 9 dieser Broschüre (19.000 KB )

Das den beratenen Energiesparkleinteile im Wert von bis zu 70 € überlassen werden darf aber kein Grund sein die ausgewechselten Glühbirnen für die Entsorgung mitzunehmen, damit sie keiner wieder eingeschraubt.

Für Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung sind im Regelsatz knapp 31 € vorgesehen, davon kauft es sich nicht mal locker „neue Helligkeit“ während die letzte Stromabrechnung beim Versorger noch abgestottert wird.

In der Projektpräsentation (Stand: 02/2011) wird jedoch klar, mehr als die Hälfte sind 1-€-Jobs und auch das allseits beliebt-berüchtigte Bewerbungstraining fehlt nicht (das wievielte eigentlich?)

Wie bei der Vorstellung des Projekts hier im Kreis zu erfahren war

wären so 8, ja sage und schreibe 8 Arbeitsplätze geschaffen worden.

“Es besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmer an dieser 14-monatigen
Maßnahme bei Energieunternehmen einen Job bekommen könnten”

Hä, unter „Arbeitsplatz“ versteht Mensch im Allgemeinen keine 1-€-Jobs und die Worte „könnten“, „hätten“ oder „die Möglichkeit besteht“ gab es im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt vor Agenda 2010.

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„Im Jahr 2008 bestand der Cariteam-Energiesparservice aus 12 Langzeitarbeitslosen

nach SGB II § 16 für 12 Monate. Zudem standen 1,2 Stellen für Anleitung zur Verfügung.“ Lesen wir in: „die Evaluation des Energiesparservices in Frankfurt am Main (Stand: 06/2009, 3,6 MB)“ Quelle: http://www.stromspar-check.de/die-aktion/projektinformation/

Die „Einmündungsquote“ lag bei insgesamt 32%

davon:

- in Arbeitsmarkt: 12%

- in Arbeitsmarkt (lohnsubventioniert): 14% (davon 9% Übernahme in Stromspar-Check)

- in Fortbildung: 4%

- in Selbständigkeit: 1%

- wieder arbeitslos: 41%

- keine Angabe 27%!

Im Gegensatz zu vorherigen Projekten:

Eine erste Auswertung zu den Teilnehmerstrukturen im Projekt Stromspar-Check ergab folgendes

Ergebnis (Stand: Sept. 2009):

Die Vermittlungsquote der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt liegt bei insgesamt 24 %.

18 % wurden in Beschäftigungsverhältnisse des 1. Arbeitsmarktes vermittelt.

2 % wurden in ein Beschäftigungsverhältnis des 2. Arbeitsmarktes vermittelt,

2 % in eine Weiterbildung und weitere

2 % machten sich selbstständig.

/DCV, eaD 2010/

Quelle: „die Evaluation des Energiesparservices in Frankfurt am Main (Stand: 06/2009) http://www.stromspar-check.de/die-aktion/projektinformation/

Hartz IV-Regelsätze sind verfassungswidrig!

09. Februar 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder und Erwachsene als verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss nun bis zum Ende des Jahres eine neue Regelung finden.

“Der Staat ist verpflichtet, den Bedürftigen die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für ein menschenwürdiges Leben erforderlich sind”, stellte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in der Urteilsverkündung klar. Dazu gehörten nicht nur physische und materielle Aspekte, sondern auch die Teilhabe an dem gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Der Staat darf also nicht nur Faktoren wie Nahrung und Kleidung zur Grundlage der Berechnungen machen.

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

Regelleistungen nach SGB II (”Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

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Zu Hartz IV und pseudoliberalem Bürgergeld

10. Oktober 2009

“Hartz IV muss weg” ist eine wohlbekannte Forderung der LINKEN, die nicht nur bei Betroffenen oder von Erwerbslosigkeit Bedrohten auf Zustimmung stößt. Nun fordert auch die FDP, Hartz IV abzuschaffen und durch das “Bürgergeld” zu ersetzen. Wer jedoch annimmt, dass sich die FPD damit Positionen der LINKEN annähert, sollte zunächst einmal einen Blick auf die Details des von der FDP erdachten Projektes “Bürgergeld” werfen.
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Internetaktion: Sanktionen wegbloggen!

06. Oktober 2009

Sanktionen wegbloggen – Blogger gegen Hartz IV-Sanktionen!

Nach der erfolgreichen 48-Stunden-Aktion “100 Blogs für DIE LINKE” hier nun die neue Aktion der “Blogtivisten”. Thema diesmal: der Sanktionsparagraph §31 SGBII.

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Mit der Einführung des “Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” – im Volksmund “Hartz IV” genannt – begann für Millionen von Erwerbslosen in Deutschland eine neue Zeitrechnung.
Verbunden mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit binnen kurzer Zeit radikal zu senken, hielt das Prinzip des “Förderns und Forderns” Einzug – mit weitreichenden Folgen! Insbesondere § 31 SGB II, der sogenannte Sanktionsparagraph, sorgt seither für sehr kontroverse gesellschaftliche Diskussionen.

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Neue Initiative für Hartz IV-Opfer

01. September 2009

flyer_arge_thumbMit einem neuen Flyer stellt sich unsere Initiative für von Hartz IV Betroffene im Landkreis Limburg-Weilburg vor. Unter dem Titel “Die Arge lädt ein vor. Wir organisieren Beistand.” informiert der Flyer über die wertvolle Möglichkeit der sogenannten Beistände für von Hartz IV Betroffene.

Auszug aus dem Flyer:
“Niemand muss alleine zu seinem Termin bei einer Behörde erscheinen. Das Sozialgesetz regelt ausdrücklich, dass Betroffene jederzeit eine Person ihres Vertrauens zu allen Terminen mitbringen dürfen.  Solch eine Person heißt dort “Beistand”.
Das gilt auch bei der ARGE …
… und hilft!”

Neben der rechtlichen Erläuterung, wie von Hartz IV Betroffene Beistände bei Terminen in der Arge zu Hilfe ziehen können, bietet die Initiative vor allen Dingen eines, nämlich praktische Hilfe:
unter der im Flyer abgedruckten Telefonnummer können sich Betroffene direkt an die Initiative wenden, um sich einen Beistand für den nächsten Termin bei der Arge vermitteln zu lassen.

Den Flyer gibt es  hier als PDF zum Download PDF_Symbol oder er kann als gedruckte Version per eMail bestellt werden:
kopperschlaeger(at)googlemail.com