Hartz IV
Eine Internetpräsenz hat nun auch das Jobcenter Limburg-Weilburg seit Beginn des Monats.
Dort sind, SGB II § 50 (4) sei Dank, auch die Grundlagen des Verwaltungshandelns zugänglich.
Direktlink zur aktuellen Wissensdatenbank SGB II, Broschüre zum Datenschutz usw.
…..nur die Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft scheint noch nicht den Weg gefunden zu haben.
Bis es soweit ist stehen die aufgrund einer IFG-Anfrage erhaltenen Informationen hier zur Verfügung.
Im Gegensatz zum benachbarten Lahn-Dill-Kreis zeigt sich der heimische Landkreis wesentlich bürgernäher. Oder können sich auch hier bis zu 5 JC-Mitarbeiter in ein Winzlingsbüro stopfen wenn Betroffene mit Beistand erscheinen?
Nein, Limburg-Weilburg hat keine Probleme mit Beiständen nach SGB X § 13.
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Aus der letzten Kreistagssitzung:
vom 27.4.2012:
TOP19 Bildungs- und Teilhabepaket
Die Kreistagsabgeordneten Kornelia Löw und Bernd Steioff, DIE LINKE, haben gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 27. April 2012 zu setzen.
Anfrage:
Frage 1:
Wie viele Anspruchsberechtigte haben, aufgeschlüsselt nach Leistungsbezug (auch BezieherInnen von Wohngeld) einen Antrag nach aktuellem Stand gestellt?
Antwort:
Eingegangene Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen im Zeitraum 01.April 2011-31. März 2012:
| Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II): |
2098 |
| Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII): |
44 |
| Wohngeldempfänger: |
683 |
| Kinderzuschlagsempfänger: |
64 |
| AsylbLG analog SGB XII:1 |
22 |
| Insgesamt: |
2911 |
siehe Fußnote 1
Frage 2:
Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem Sachstand 29. August 2011 abgelehnt?
Antwort:
Abgelehnte Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen im Zeitraum
01 . April 2011 – 31. März 2012:
| Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II): |
211 |
| Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII): |
0 |
| Wohngeld und Kinderzuschlag: |
15 |
| AsylbLG analog SGB XII: 1 |
0 |
| Insgesamt: |
226 |
| siehe Fußnote 1 |
Hinweis:
Pro Kind wird -unabhängig von der Anzahl der beantragten Teilleistungen auf Bildung und Teilhabe – statistisch nur ein Antrag erfasst/gezählt. Gleiches gilt für die Ablehnungen.
Frage 3
Welche Begründung gab es für die Ablehnungen?
Antwort:
Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen werden abgelehnt, wenn die gesetzlich normierten Anspruchsvoraussetzungen nach § 28 SGB II bzw. § 34 SBG XII oder § 6b BKGG nicht vorliegen.
Einige Gründe hierfür sind u.a.:
Lernförderung: Voraussetzung für die Gewährung von Lernförderung (Nachhilfe) ist, dass die Fach- bzw. KlassenlehrerInnen die gefährdete Versetzung des Kindes in die nächste Klassenstufe bestätigt. Vielfach werden jedoch Anträge gestellt, die lediglich der Verbesserung des Notendurchschnitts dienen.
Schülerbeförderung: Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket kommen Schülerbeförderungskosten vor allem für den Besuch gymnasialer Oberstufen und die Fortführung der Ausbildung an
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Fußnote 1:
AsylbLG analog SGB XII = Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 AsylbLG.
Erläuterung:
Für BezieherInnen von Grundleistungen gemäß § 3 AsylbLG sind die Leistungen des „Bildungspakets“ nicht ausdrücklich vorgesehen.
§ 6 Abs. 1 AsylbLG regelt jedoch: „Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie………….., zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten ………….sind.“
Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG sollten die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit dem üblichen Bildungspaket-Antragsformularen beim Sozialamt beantragen, ggf. auf dem Formular SGB XII zusätzlich „Antrag nach § 6 AsylbLG“ vermerken.
Die Bundesregierung prüft derzeit im Rahmen der Neubemessung der Leistungssätze im AsylbLG, ob das Bildungs- und Teilhabeleistungen allen Kindern aus dem AsylbLG zugutekommt.
Lt. einem Bericht zur Praxis der Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe an Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrucksache 17(11)715) geht die hess. Landesregierung davon aus, dass entsprechend ihrer Empfehlung an die Kommunalen Spitzenverbände sämtliche Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Unsozial und ausgrenzend verfährt dagegen Bayern. Dort erhalten BezieherInnen von Grundleistungen nach § 3 AsylblG das Bildungs- und Teilhabepaket über § 6 Abs. 1 AsylbLG
mit Ausnahme der Gutscheine für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
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„Hessischer Sklavenmarkt“
ist vom zuständigen Jobcenter abgesagt worden
“Ausladungsschreiben” des JC und Presseerklärung
der INITIATIVE  FÜR  SOZIALE  GERECHTIGKEIT  e.V.
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am 26.04.2012 nicht nur in Bad Schwalbach
aus dem newsletter von Harald Thomé:
Der Rheingau-Taunus-Kreis veranstaltet in Zusammenarbeit mit örtlichen Zeitarbeitsfirmen, der Uni Frankfurt und der JobAkademie und diversen Jobcentern am 26.4. in Bad Schwalbach einen „Sklavenmarkt“. Dabei werden wohl SGB II- Bezieher aus der ganzen Region zwangsverpflichtet dort zu erscheinen. Erscheinen sie nicht oder bringen sie nicht sechs vollständige Bewerbungsmappen mit, seien sie zu sanktionieren. Allen davon Betroffenen ist zu empfehlen, vorher die Kostenübernahme für entsprechende Bewerbungsmappen, Frisuren, angemessener Bekleidung, einschließlich Fahrtkosten zu beantragen. Auch wäre ein fantasievoller Besuch des „Sklavenmarktes“ durch Erwerbslosenaktivisten gewiss spannend. Solche Veranstaltungen sind bisher weitgehend freiwillig, ohne Sanktionsandrohungen, durchgeführt worden, die Sanktionsandrohung ist eine neue Qualität. Hintergrund dazu hier
zum Öffnen von PDF-Dateien benötigt man einen PDF reader, den man z.B. auf der Seite des Herstellers kostenfrei herunterladen kann.
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Das war ein schwarzer Tag für Deutschland
Mit der Hartz-Kommission begann vor 10 Jahren ein beispielloser Sozialabbau
Am 22. Februar 2002 wurde die sogenannte Hartz-Kommission mit der Erarbeitung der “Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” beauftragt. “Nach 10 Jahren lässt sich feststellen: Das war ein schwarzer Tag für Deutschland”, so Werner Schulten, im Parteivorstand der LINKEN zuständig für Sozialpolitik. Schulten weiter:
Unter dem Deckmantel von “fordern und fördern” begannen mit der Einsetzung der Kommission unter Leitung des inzwischen rechtskräftig wegen Untreue verurteilten Peter Hartz ein in unserer Republik beispielloser Abbau sozialer Rechte und eine rigide Deregulierung des Arbeitsmarktes. Die Hartz-Gesetze üben, vor allem durch den spätestens nach einem Jahr Erwerbslosigkeit drohenden Absturz in Hartz IV, so massiven Druck auf die Beschäftigten aus, dass Lohnzurückhaltung und der Ausbau eines Niedriglohnsektors auf inzwischen 6 Millionen Erwerbstätige zu einer gewaltigen Umverteilung des Volkseinkommens geführt haben. Während Gewinne und Vermögenseinkommen jährlich im zweistelligen Bereich anwuchsen, sanken die Erwerbseinkommen preisbereinigt. Das vorgebliche Ziel von Hartz IV, die Langzeiterwerbslosigkeit einzudämmen, wurde jedoch klar verfehlt. Deutschland hat, nach einem Sonderbericht der Bundesagentur für Arbeit, den höchsten Anteil an Langzeiterwerbslosen in ganz Europa.
Die Schere zwischen arm und reich klafft durch die Agenda 2010 immer weiter auseinander. Millionen Menschen sind durch Hartz IV dauerhaft aus unserer Gesellschaft ausgegrenzt, ältere Erwerbslose werden mit Kürzungen zwangsverrentet und die Kinderarmut in Deutschland sucht in Europa ihresgleichen. Nach einer Bestandsaufnahme der Feantsa im Auftrag der Europäischen Kommission lebt die Hälfte aller Obdachlosen Europas in Deutschland. 500.000 Obdachlose, eine Million von den Tafeln ernährte Menschen und laut DIW ist jedes fünfte Kind arm – aber Deutschland ist Exportweltmeister.
Die Hartz-Gesetze haben durch ihre Wirkung auf die Lohnentwicklung in Deutschland Auswirkungen auf ganz Europa und sind letztlich Ursache für die Probleme vieler Staaten wie Griechenland. Dieser von SPD und Grünen initiierte, und von den Folgeregierungen noch verschärfte Sozialbau, hat aus deren Sicht seinen Zweck erreicht: Der deutschen Wirtschaft geht es besser als anderen Staaten. Das persönliche Schicksal der meisten Menschen spielt dabei keine Rolle. DIE LINKE hat eine andere Vorstellung von Menschenwürde. Deshalb bleiben wir dabei: Wir fordern eine Erwerbslosenversicherung, die den Namen verdient und Hartz IV muss weg! Wir brauchen eine sanktionsfreie Mindestsicherung oberhalb der Armutsrisikogrenze, gleiche Chancen für alle Kinder, ein Ende der Dreiklassenmedizin und eine Rücknahme aller Rentenkürzungen. Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, in der alle Menschen in Würde leben können. So, wie es unser Grundgesetz vorschreibt.
Die Linke. steht für Ablehnung und Widerstand gegen den Sozialabbau und die Hartz Gesetze.
Die Linke.entstand im wesentlichen aus dem Widerstand gegen die verlogene Sozialpolitik von SPD und Grünen.
Darum werden hier in loser Folge Infos zum Thema gegeben.
Solche Richter braucht das Land !
Dem Beklagten werden Verschuldenskosten nach § 192 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGG in Höhe von € 150,– auferlegt. Er hat den Rechtsstreit fortgeführt, obwohl er von der Vorsitzenden auf die Missbräuchlichkeit der Rechtsverteidigung und auf die Möglichkeit der Verhängung von Verschuldenskosten hingewiesen worden ist.
So ist in zwei ausführlichen richterlichen Hinweisen dargelegt worden, weshalb die Klage im tenorierten Umfang begründet war.
Dennoch hat sich der Beklagte weder mit dem richterlichen Hinweis vom 08.12.2011 auseinandergesetzt, er sei -unabhängig von seiner Rechtsauffassung- bezüglich der im Abrechnungszeitraum angefallenen Abschlagszahlungen von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, noch mit der dargelegten Rechtsauffassung des Gerichts und der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu, dass Nachzahlungen zu den laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung in dem Monat zählen, in dem sie tatsächlich anfallen.
Der Beklagte hat durch die Fortführung der Rechtsverteidigung zusätzliche Kosten verursacht, denn ohne diese Weigerung hätte der Rechtsstreit ohne Urteil beendet werden können. Die Kosten werden unter Anwendung des § 192 Absatz 1 Satz 3 i.V.m. § 184 Absatz 2 SGG auf € 150,– festgesetzt.
Quelle:Â S 43 AS 484/11
(nicht veröffentlicht).
Umfangreiche Informationen zum Thema findet man z.B. hier:
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KOS (Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen)
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ver.di Mittelhessen Sozialberatung.
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Initiative für soziale Gerechtigkeit e.V.
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und die Möglichkeit regional solidarische Begleitung Betroffener zu organisieren hier.

