DIE LINKE im Kreistag

Alle Anfragen und Anträge der Kreistagsmitglieder DIE LINKE Limburg-Weilburg sowie aktuelle Themen und Termine können hier eingesehen werden. Informieren Sie sich über die aktive Arbeit unserer Mitglieder im Kreistag.

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Hessische Gemeindeordnung (HGO)
§ 35 Unabhängigkeit

(1) Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden.

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Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse des Landkreises Limburg-Weilburg

§ 1 Unabhängigkeit

Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden.

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Nächste Kreistagssitzung:

Freitag, 27.April 2012

in der Stadthalle Hadamar

In die Tagesordnung mit den Anträgen der Abgeordneten DIE LINKE

kann man hier Einblick nehmen.

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Aus der letzten Kreistagssitzung:

vom 27.4.2012:

TOP19 Bildungs- und Teilhabepaket

Die Kreistagsabgeordneten Kornelia Löw und Bernd Steioff, DIE LINKE, haben gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 27. April 2012 zu setzen.

Anfrage:

Frage 1:

Wie viele Anspruchsberechtigte haben, aufgeschlüsselt nach Leistungsbezug (auch BezieherInnen von Wohngeld) einen Antrag nach aktuellem Stand gestellt?

Antwort:

Eingegangene Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen im Zeitraum 01.April 2011-31. März 2012:

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):

2098

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII):

44

Wohngeldempfänger:

683

Kinderzuschlagsempfänger:

64

AsylbLG analog SGB XII:1

22

Insgesamt:

2911

siehe Fußnote 1

Frage 2:

Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem Sachstand 29. August 2011 abgelehnt?

Antwort:

Abgelehnte Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen im Zeitraum

01 . April 2011 – 31. März 2012:

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):

211

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII):

0

Wohngeld und Kinderzuschlag:

15

AsylbLG analog SGB XII: 1

0

Insgesamt:

226

siehe Fußnote 1

Hinweis:

Pro Kind wird -unabhängig von der Anzahl der beantragten Teilleistungen auf Bildung und Teilhabe – statistisch nur ein Antrag erfasst/gezählt. Gleiches gilt für die Ablehnungen.

Frage 3

Welche Begründung gab es für die Ablehnungen?

Antwort:

Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen werden abgelehnt, wenn die gesetzlich normierten Anspruchsvoraussetzungen nach § 28 SGB II bzw. § 34 SBG XII oder § 6b BKGG nicht vorliegen.

Einige Gründe hierfür sind u.a.:

Lernförderung: Voraussetzung für die Gewährung von Lernförderung (Nachhilfe) ist, dass die Fach- bzw. KlassenlehrerInnen die gefährdete Versetzung des Kindes in die nächste Klassenstufe bestätigt. Vielfach werden jedoch Anträge gestellt, die lediglich der Verbesserung des Notendurchschnitts dienen.

Schülerbeförderung: Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket kommen Schülerbeförderungskosten vor allem für den Besuch gymnasialer Oberstufen und die Fortführung der Ausbildung an

Fußnote 1:

AsylbLG analog SGB XII = Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 AsylbLG.

Erläuterung:

Für BezieherInnen von Grundleistungen gemäß § 3 AsylbLG sind die Leistungen des „Bildungspakets“ nicht ausdrücklich vorgesehen.

§ 6 Abs. 1 AsylbLG regelt jedoch: „Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie………….., zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten ………….sind.“

Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG sollten die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit dem üblichen Bildungspaket-Antragsformularen beim Sozialamt beantragen, ggf. auf dem  Formular SGB XII zusätzlich  „Antrag nach § 6 AsylbLG“ vermerken.

Die Bundesregierung prüft derzeit im Rahmen der Neubemessung der Leistungssätze im AsylbLG, ob das Bildungs- und Teilhabeleistungen allen Kindern aus dem AsylbLG zugutekommt.

Lt. einem Bericht zur Praxis der Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe an Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrucksache 17(11)715) geht die hess. Landesregierung davon aus, dass entsprechend ihrer Empfehlung an die Kommunalen Spitzenverbände sämtliche Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.

Unsozial und ausgrenzend verfährt dagegen Bayern. Dort erhalten BezieherInnen von Grundleistungen nach § 3 AsylblG das Bildungs- und Teilhabepaket über § 6 Abs. 1 AsylbLG mit Ausnahme der Gutscheine für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. (siehe Nürnberg)

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zu weiteren Tagesordnungspunkten:

Na endlich:

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Erste Konsequenz aus Diskussion um NS-Vergangenheit – Einstimmige Entscheidung im Kreistag

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Halle heißt nicht mehr wie Heinz Wolf

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Heinz-Wolf-Halle wird umbenannt

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Kornelia Löw        Bernd Steioff

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Das Ergebnis der Kreistagswahl 2011 in der endgültigen Fassung

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Wahlprogramm 2011 bis 2016 Die Linke Limburg-Weilburg Langfassung
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Wahlprogramm Kurzfassung
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Die konstituierende Sitzung des neugewählten Kreistages fand am Freitag, den 13. Mai 2011, 9.00 Uhr im Bürgerhaus Elz statt.

Auf der Tagesordnung standen verschiedene Wahlen von Positionen im Kreistag.

Die Partei DIE LINKE war die einzige Partei, welche einen Antrag gestellt hat:

Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages zur Absenkung der Mindestfraktionsstärke..

Zu den Hintergründen über die Fraktionsgröße im Kreistag ab 1.4.2011 lesen Sie genaueres im Protokoll der Kreistagssitzung vom 10.7.2009

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