Gerne geben wir den Tip eines namhaften Dozenten für Arbeits- und Sozialrecht weiter der heute im Tacheles Forum erschien:
“Zeitarbeitsfirmen: Ex-Beschäftigte können sie zahlen lassen bis zur Pleite
Aus dem newsletter des Otto-Schmidt-Verlages:
“immer mehr Gerichte sind der Auffassung, dass Zeitarbeitsfirmen auch für die Zeit vor dem CGZP-Beschluss des BAG Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten müssen. Welche Dimensionen solche Verfahren haben können, zeigt z.B. ein aktueller Beschluss des SG Mainz, wonach ein Zeitarbeitsunternehmen einstweilig ca. 1,4 Millionen Euro nachzahlen muss.”
http://www.arbrb.de/news_26773.html
http://www.arbrb.de/news_26760.html
Und da muss man nicht unbedingt abwarten, bis die DRV-Betriebsprüfer nach und nach alles abarbeiten. Wer seit 2008 per Zeitarbeit und nach dem Tarif CGZP beschäftigt war, kann für sich persönlich beantragen, dass eine höhere Beitragspflicht festgestellt wird. Zahlen muß die ZAF, nicht der Arbeitnehmer. Vorteile für den Arbeitnehmer:
- es werden höhere Rentenguthaben gutgeschrieben
- falls aufgrund des damaligen Lohnes Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen wurde, wäre das zu erhöhen
Gesamtwirtschaftlicher Vorteil: durch solch einen Antrag werden die SV-Träger gezielt zu der betreffenden ZAF geführt, stellen auch für viele andere Beschäftigte Nachzahlungspflichten fest, die ZAF verschwindet wegen Insolvenz vom Markt.
Ob auch noch Gehaltsansprüche bestehen ist eine ganz andere Frage, aber SV-Zahlungen verjähren erst nach 4 Jahren.
Mustertext der IG Metall: http://www.dgb.de/themen/++co++e1b9ccdc-0862-11e0-79f2-00188b4dc422 hierzu der letzte Link bei den Mustern. Kostet nichts, das Verfahren betreibt die Krankenkasse zusammen mit der DRV. “

