Befremdliches Urteil zum Maßregelvollzug

“Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein befremdliches Urteil verkündet. In dem besonders sensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, in dem die Einsitzenden aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig zusätzlichen Einschränkungen ausgesetzt sind, haben ökonomische Zweckmäßigkeitserwägungen keinen Platz”

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zur Pressemeldung des Bundesverfassaungsgericht

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