Befremdliches Urteil zum Maßregelvollzug
“Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein befremdliches Urteil verkündet. In dem besonders sensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, in dem die Einsitzenden aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig zusätzlichen Einschränkungen ausgesetzt sind, haben ökonomische Zweckmäßigkeitserwägungen keinen Platz”
weiterlesen hier
zur Pressemeldung des Bundesverfassaungsgericht
Renate Pohl Beitrag erstellt am Mittwoch, 18. Januar 2012 um 15:06 Uhr von Renate Pohl. Abgelegt unter Allgemein.Alle Kommentare können hier verfolgt werden: RSS 2.0 Feed.
Sie können einen Kommentar abgeben, oder einen Trackback einrichten.